Ursula Hoppe
Diplom-Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin
 
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Ambulante Psychotherapie

Zur Beschreibung von Psychotherapie lesen Sie hier einen Auszug aus der „Patienteninformation PTV 10“ der gesetzlichen Krankenkassen (Zitate sind kursiv gedruckt):

Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin bzw. Patient und Therapeutin bzw. Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen den Patientinnen und/oder den Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.

In meiner Praxis wird tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie angeboten. Andere Verfahren, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sind die Verhaltenstherapie und die Psychoanalyse. Falls Sie eine solche Behandlung wünschen, empfehle ich, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über entsprechende Behandler/innen zu informieren. Unter www.kvhessen.de finden Sie die gesuchten Daten.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrunde liegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.

Bei mir ist es möglich, in Einzelpsychotherapie oder Gruppenpsychotherapie behandelt zu werden. In beiden Fällen erfolgen einige erste Gespräche unter vier Augen, wobei die Diagnose geklärt und überprüft wird, ob ein Vertrauensverhältnis entstehen kann. Erst dann wird der Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Eine Sitzung der Einzelpsychotherapie dauert 50 Minuten und findet i. d. R. im wöchentlichen Rhythmus statt.

In einer Gruppenpsychotherapie werden in einer Gruppe von maximal 9 Teilnehmer*innen, die sich ebenfalls einmal in der Woche trifft, gemeinsam einzelne Themen bearbeitet. Eine Gruppentherapieeinheit dauert 100 Minuten, ist also doppelt so lange wie eine Einzeltherapie. Die von mir angebotene Gruppe ist offen für viele verschiedene Themen, bietet sich jedoch insbesondere an, wenn auch die soziale Interaktion eine Rolle spielt (z.B. Ängste, Depressionen).

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